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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Markus Seitz Immobilien:

Markus Seitz Immobilien, im folgenden Makler genannt - widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Verkäufer, Vermieter und Verpächter - im folgenden „Anbieter“ genannt - und der Käufer, Mieter oder Pächter - im folgenden „Interessent“ genannt – sowie beide gemeinschaftlich „Vertragspartner“ genannt - im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufsstandes.

1. Allgemeines
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Erbringung von Dienstleistungen gelten für
Verträge, die zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer unter Einbeziehung dieser AGB
geschlossen werden.

1.2 Der Auftragnehmer ist berechtigt, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung die erforderlichen
Leistungen an Subunternehmer zu vergeben, die ihrerseits ebenfalls Subunternehmer einsetzen dürfen. Der
Auftragnehmer bleibt hierbei alleiniger Vertragspartner des Auftraggebers. Der Einsatz von
Subunternehmern erfolgt nicht, wenn für den Auftragnehmer ersichtlich ist, dass deren Einsatz berechtigten
Interessen des Auftraggebers zuwiderläuft.

1.3 Soweit neben diesen AGB weitere Vertragsdokumente oder andere Geschäftsbedingungen in Text- oder
Schriftform Vertragsbestandteil geworden sind, gehen die Regelungen dieser weiteren Vertragsdokumente
im Widerspruchsfalle den vorliegenden AGB vor.

1.4 Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende AGB, die durch den Auftraggeber verwendet werden,
erkennt Auftragnehmer – vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zustimmung – nicht an.

2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 Der Auftragnehmer erbringt als selbständiger Unternehmer folgende Leistungen gegenüber dem
Auftraggeber:

Immobilienvermittlung & Nachweis
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden. Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

2.2 Der spezifische Leistungsumfang ist Gegenstand von Individualvereinbarungen zwischen
Auftragnehmer und dem Auftraggeber.

2.3 Der Auftragnehmer erbringt die vertragsgemäßen Leistungen mit größtmöglicher Sorgfalt und
Gewissenhaftigkeit nach dem jeweils neuesten Stand, neuesten Regeln und Erkenntnissen.

2.4 Der Auftragnehmer ist zur Erbringung der vertragsgemäß geschuldeten Leistungen verpflichtet. Bei der
Durchführung seiner Tätigkeit ist er jedoch etwaigen Weisungen im Hinblick auf die Art der Erbringung
seiner Leistungen, den Ort der Leistungserbringung ebenso wie die Zeit der Leistungserbringung nicht
unterworfen. Er wird jedoch bei der Einteilung der Tätigkeitstage und bei der Zeiteinteilung an diesen Tagen
diese selbst in der Weise festlegen, dass eine optimale Effizienz bei seiner Tätigkeit und bei der Realisierung
des Vertragsgegenstandes erzielt wird. Die Leistungserbringung durch den Auftragnehmer erfolgt lediglich
in Abstimmung und in Koordination mit dem Auftraggeber.

3. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
Es obliegt dem Auftraggeber, die von ihm zum Zwecke der Leistungserfüllung zur Verfügung zu stellenden
Informationen, Daten und sonstigen Inhalte vollständig und korrekt mitzuteilen. Für Verzögerungen und
Verspätungen bei der Leistungserbringung, die durch eine verspätete und notwendige Mit- bzw. Zuarbeit
des Kunden entstehen, ist der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich;
die Vorschriften unter der Überschrift „Haftung/Freistellung“ bleiben hiervon unberührt.

4. Vergütung
4.1 Die Vergütung wird individualvertraglich vereinbart.

4.2 Die Vergütung ist nach der Leistung der Dienste zu entrichten. Ist die Vergütung nach Zeitabschnitten
bemessen, so ist sie nach dem Ablauf der einzelnen Zeitabschnitte zu entrichten (§ 614 BGB). Bei
aufwandsbezogener Abrechnung ist der Auftragnehmer vorbehaltlich abweichender Vereinbarungen
berechtigt, die erbrachte Leistungen monatlich abzurechnen.

4.3 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber nach Erbringung der Leistungen eine Rechnung per Post
oder per E-Mail (z.B. als PDF). Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Rechnung zur
Zahlung fällig.

5. Haftung / Freistellung
5.1 Der Auftragnehmer haftet aus jedem Rechtsgrund uneingeschränkt bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
aufgrund eines Garantieversprechens, soweit diesbezüglich nichts anderes geregelt ist oder aufgrund
zwingender Haftung. Verletzt der Auftragnehmer fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht, ist die Haftung
auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, sofern nicht gemäß vorstehendem Satz
unbeschränkt gehaftet wird. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, die der Vertrag dem
Auftragnehmer nach seinem Inhalt zur Erreichung des Vertragszwecks auferlegt, deren Erfüllung die
ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Kunde regelmäßig vertrauen darf. Im Übrigen ist eine Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen.
Vorstehende Haftungsregelungen gelten auch im Hinblick auf die Haftung des Auftragnehmers für seine
Erfüllungsgehilfen und gesetzlichen Vertreter.

5.2 Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von jeglichen Ansprüchen Dritter frei, die gegen den
Auftragnehmer aufgrund von Verstößen des Kunden gegen diese Vertragsbedingungen oder gegen
geltendes Recht geltend gemacht werden.

6. Vertragsdauer und Kündigung
6.1 Die Vertragsdauer und die Fristen zur ordentlichen Kündigung vereinbaren die Parteien individuell.

6.2 Das Recht beider Parteien zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

6.3 Der Auftragnehmer hat alle ihm überlassenen Unterlagen und sonstigen Inhalte nach
Vertragsbeendigung unverzüglich nach Wahl des Kunden zurückzugeben oder zu vernichten. Die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts daran ist ausgeschlossen. Elektronische Daten sind
vollständig zu löschen. Ausgenommen davon sind Unterlagen und Daten, hinsichtlich derer eine längere
gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht, jedoch nur bis zum Ende der jeweiligen Aufbewahrungsfrist. Der
Auftragnehmer hat dem Unternehmen auf dessen Verlangen die Löschung schriftlich zu bestätigen.

7. Vertraulichkeit und Datenschutz
7.1 Der Auftragnehmer wird alle ihm im Zusammenhang mit dem Auftrag zur Kenntnis gelangenden
Vorgänge streng vertraulich behandeln. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Geheimhaltungspflicht
sämtlichen Angestellten und / oder Dritten, die Zugang zu den vertragsgegenständlichen Informationen
haben, aufzuerlegen. Die Geheimhaltungspflicht gilt zeitlich unbegrenzt über die Dauer dieses Vertrages
hinaus.

7.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Durchführung des Auftrags sämtliche
datenschutzrechtlichen Vorschriften – insbesondere die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung und
des Bundesdatenschutzgesetzes – einzuhalten.

8. Schlussbestimmungen
8.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des CISG.

8.2 Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der AGB im
Übrigen hiervon nicht berührt.

8.3 Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer bei der Erbringung seiner vertragsgemäßen Leistungen
durch angemessene Mitwirkungshandlungen, soweit erforderlich, fördern. Der Auftraggeber wird
insbesondere dem Auftragnehmer die zur Erfüllung des Auftrags erforderlichen Informationen und Daten
zur Verfügung stellen.

8.4 Sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, vereinbaren die
Parteien den Sitz des Auftragnehmers als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem
Vertragsverhältnis; ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt.

8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, diese AGB aus sachlich gerechtfertigten Gründen (z. B. Änderungen in
der Rechtsprechung, Gesetzeslage, Marktgegebenheiten oder der Geschäfts- oder Unternehmensstrategie)
und unter Einhaltung einer angemessenen Frist zu ändern. Bestandskunden werden hierüber spätestens
zwei Wochen vor Inkrafttreten der Änderung per E-Mail benachrichtigt. Sofern der Bestandskunde nicht
innerhalb der in der Änderungsmitteilung gesetzten Frist widerspricht, gilt seine Zustimmung zur Änderung
als erteilt. Widerspricht er, treten die Änderungen nicht in Kraft; Auftragnehmer ist in diesem Fall
berechtigt, den Vertrag zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung außerordentlich zu kündigen. Die
Benachrichtigung über die beabsichtigte Änderung dieser AGB wird auf die Frist und die Folgen des
Widerspruchs oder seines Ausbleibens hinweisen.

9. Informationen zur Online-Streitbeilegung / Verbraucherschlichtung
Die EU-Kommission stellt im Internet unter folgendem Link eine Plattform zur Online-Streitbeilegung
bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr

Diese Plattform dient als Anlaufstelle zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten aus Online-Kaufoder Dienstleistungsverträgen, an denen ein Verbraucher beteiligt ist. Der Anbieter ist weder bereit noch
verpflichtet, an einem Verbraucherstreitschlichtungsverfahren nach dem VSBG teilzunehmen.

Unsere E-Mail-Adresse entnehmen Sie der Überschrift dieser AGB.

1. Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung zum Erwerb, Miete oder Pacht von Grundstücken, Häusern, Wohnungen, Gewerbeimmobilien und sonstigen Immobilien. Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unterlagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die dem Makler erteilt wurden. Der Makler ist bemüht, über Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten. Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

2. Eigentümer Angaben

Der Makler weist darauf hin, dass die von ihm weitergegebenen Objektinformationen vom Anbieter bzw. von einem vom Anbieter beauftragten Dritten stammen und von ihm, dem Makler, auf ihre Richtigkeit hin nicht überprüft worden sind. Es ist Sache des Interessenten, diese Angaben auf ihre Richtigkeit hin zu überprüfen. Der Makler, der diese Informationen nur weitergibt, übernimmt für die Richtigkeit keinerlei Haftung.
Gesetzlich erforderliche Angaben, insbesondere Angaben gemäß der aktuellen EnEV, fordert der Makler beim Anbieter grundsätzlich an. Der Makler haftet ausdrücklich nicht dafür, dass diese Unterlagen und Angaben bereitgestellt werden und übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Unterlagen und Angaben.

3. Weitergabeverbot
Sämtliche Informationen einschließlich der Objektnachweise des Maklers sind ausschließlich für den Interessenten bestimmt. Diesem ist es ausdrücklich untersagt, die Objektnachweise und Objektinformationen ohne ausdrückliche Zustimmung des Maklers, die zuvor schriftlich eingeholt werden muss, an Dritte weiterzugeben. Verstößt der Interessent gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder andere Personen, an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den Hauptvertrag ab, so ist der Interessent verpflichtet, dem Makler die mit ihm vereinbarte Provision zuzüglich Mehrwertsteuer zu entrichten.

4. Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie als Vertragspartner, d.h. sowohl als Anbieter oder als Interessent, von einem oder mehreren Angeboten des Maklers Gebrauch machen, indem Sie sich mit uns oder unmittelbar mit dem Anbieter bzw. Interessenten direkt in Verbindung setzen. Hierunter fällt ausdrücklich nicht eine Vermittlung, die im § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip) festgelegt ist. Mit dem Empfang des Angebots - per Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise - treten diese AGB in Kraft.

5. Doppeltätigkeit
Der Makler darf sowohl für den Anbieter als auch den Interessenten tätig werden.

6. Haftungsbegrenzung

Die Haftung des Maklers wird auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten begrenzt, soweit der Vertragspartner durch das Verhalten des Maklers keinen Körperschaden erleidet oder sein Leben  verliert.

7. Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch den Makler ein Vertrag zustande gekommen ist, selbst wenn der Makler bei dem Vertragsabschluss nicht mitgewirkt hat. Es genügt, wenn die Tätigkeit des Maklers zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Die Provision ist mit dem Abschluss des Vertrages bei Rechnungsstellung fällig. Der Provisionsanspruch entsteht z. B. auch bei Miete statt Kauf oder Pacht statt Kauf oder Miete statt Pacht.
Die Provisionsrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung  (Provisionsvereinbarung) oder, sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Rechnung, unter Berücksichtigung der geltenden Rechtsprechung, gemäß unseren Angaben zu Höhe der Courtage (Provision). Bei Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluss.
Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn durch die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch den Makler der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb aus einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist auch dann zu zahlen, wenn einem anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.
Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund  auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittsvorbehaltes eines Vertragspartners aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

8. Höhe der Käufer-/Vermieter-/Mietercourtage (Käufer-/Vermieter-/Mieterprovision)
Für die Vermittlung oder den Nachweis berechnet der Makler dem Vertragspartner, der ihn mit der Vermittlung beauftragt hat, den im Exposé ausgewiesenen Provisionssatz.
Dieser beträgt, sofern nicht andere Provisionssätze schriftlich vereinbart worden sind:
- Bei Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz, mindestens jedoch vom Gesamtkaufpreis 5,95% inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Bei Vermietung oder Verpachtung von Wohnraum, jedoch nicht für Mieter unter Beachtung des § 2, Gesetz zur Regelung der Wohnungsvermittlung (Bestellerprinzip). 2,38 Nettokaltmieten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Bei Vermietung oder Verpachtung von Gewerberaum 2,38 Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer
- Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht vereinbart, so ist eine weitere Courtage (Provision) von 2,38 Monatskaltmieten oder Monatspachtzinsen inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
- Bei Vermittlung eines Vorkaufsrechtes 2,38% des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 des Kaufpreises - jeweils inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

9. Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung gültigen Mehrwertsteuersatzes. Die Höhe der Bruttocourtage unterliegt einer Anpassung bei einer Änderung des Steuersatzes.

10. Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten des Maklers bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

11. Mitteilungspflicht
Der Makler ist berechtigt, bei Vertragsschluss anwesend zu sein. Ein Termin ist ihm rechtzeitig mitzuteilen. Der Makler hat des weiteren Anspruch auf Erteilung einer Kopie des Vertrages und aller sich darauf beziehenden Nebenabreden. Erfolgen Vertragsverhandlungen und/oder Vertragsabschluss ohne Anwesenheit des Maklers, so sind die Vertragspartner verpflichtet, sowohl über den Vertragsstand als auch über die Vertragskonditionen Auskunft zu erteilen.

12. Verjährung
Die Verjährungsfrist für alle Schadensersatzansprüche des Vertragspartners gegen den Makler beträgt 3 Jahre. Sie beginnt mit dem Zeitpunkt, in dem die die Schadensersatzverpflichtung auslösende Handlung begangen worden ist. Sollten die gesetzlichen Verjährungsregelungen im Einzelfall für den Makler zu einer kürzeren Verjährung führen, gelten diese.

13. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Firmensitz des Maklers (67551 Worms)


Stand: Oktober 2023

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